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Allgemeine Geschäftsbedingungen der TRI WATT GmbH

I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) der TRI WATT GmbH (im Folgenden: TRI WATT) und dem Endkunden gelten für Kauf, Lieferungen und Montage der Photovoltaikanlagen von TRI WATT. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen AGB.
  2. Diese AGB gelten neben den Bestellungen und der Auftragsbestätigung, wobei Sondervereinbarungen in der Auftragsbestätigung den AGB vorgehen.
  3. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Käufers werden von uns nicht anerkannt, es sei denn wir haben diese AGB des Käufers ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

II. Vertragsschluss

  1. Die Angebote von TRI WATT sind freibleibend. Dies gilt sowohl für mündliche als auch schriftlich erstellte Angebote. Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Angebot als verbindlich bezeichnet oder mit einer Annahmefrist versehen ist.
  2. Die seitens des Kunden unterzeichnete Bestellung stellt ein verbindliches Angebot an TRI WATT dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn TRI WATT innerhalb von vier Wochen eine Auftragsbestätigung an den Kunden per Post oder per E-Mail versandt hat.
  3. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus den in der Auftragsbestätigung gelisteten Produkte und Dienstleistungen.
  4. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie werden von beiden Seiten schriftlich bestätigt.

III. Leistungszeitpunkt

  1. Ein Liefer- und Leistungszeitpunkt gilt nur dann als vereinbart, wenn dieser tatsächlich als verbindlich in der Auftragsbestätigung genannt worden ist. Ansonsten sind sämtliche Fristen und Termine als unverbindlich anzusehen.
  2. Sollte für die Vertragserfüllung die Mitwirkung des Kunden notwendig sein, werden Lieferfristen nur dann in Gang gesetzt, wenn der Kunde seine Mitwirkungsverpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt hat.
  3. Für den Fall der Vereinbarung von verbindlichen Lieferterminen/Fristen stehen diese unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung bei TRI WATT.
  4. TRI WATT ist berechtigt Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilleistungen zu erbringen.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise sind Endpreise in Euro. Für den Fall, dass es sich beim Vertragspartner um einen Verbraucher handelt, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in den Preisen bereits eingeschlossen. Für den Fall, dass es sich beim Kunden um ein Unternehmen handelt, gelten die ausgewiesenen Preise zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
  2. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 14 Werktagen ab Eingang beim Kunden zur Zahlung fällig. Der Käufer befindet sich spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum in Verzug. Im Regelfall erhält der Kunde die Rechnung in elektronischer Form an die von ihm angegebene Email-Adresse.
  3. Befindet sich der Käufer in Verzug so hat er die entstandenen Verzugskosten an TRI WATT zu ersetzen. Dabei handelt es sich insbesondere um Mahnkosten und Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern sowie in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Unternehmen.
  4. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn es sich um unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche handelt.
  5. TRI WATT ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen bzw. angemessene Abschlagszahlungen wie folgt zu erheben:
    20 % bei Vertragsschluss
    50 % nach Lieferung der Ware
    30 % nach vollständiger Montage
  6. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes des Kunden ist ausgeschlossen, soweit Anspruch und Gegenanspruch auf verschiedenen Vertragsverhältnissen beruhen.

V. Mängelhaftung / Gewährleistung

  1. Für den Fall, dass der Kunde Verbraucher ist, bestimmen sich die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen dieser AGB.
    Der Verbraucher hat innerhalb von vier Wochen nach Übergabe der (Teil-) Leistung diese zu überprüfen und eventuelle Abweichungen festzuhalten bzw. auf Mängel zu untersuchen. Mängelanzeigen von offensichtlichen Fehlern und Mängeln müssen innerhalb dieser Frist schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Ansonsten gilt die Leistung als abgenommen. Bei versteckten Mängeln, die bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb vorgenannter Frist entdeckt werden können, sind diese unverzüglich nach Entdeckung und innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen zu rügen.
  2. Für den Fall, dass der Kunde Unternehmer ist, gelten für ihn die Vorschriften der §§ 377 ff. HGB. Für den Fall der rechtzeitigen und begründeten Mängelrüge sind die Ansprüche des Unternehmers auf Nacherfüllung beschränkt, wobei es TRI WATT nach seiner Wahl obliegt eine mangelfreie Ersatzlieferung oder Mangelbeseitigung durchzuführen. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Unternehmer Minderung des Kaufpreises unter Rücktritt vom Vertrag verlangen. Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen ist das Vorliegen eines Sachmangels bei Übergabe.
  3. Erfüllungsort der Nacherfüllung ist der Geschäftssitz von TRI WATT.
  4. Mängelansprüche bestehen nicht wegen Schäden, die nach dem Gefahrenübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, natürlicher Abnutzung oder aufgrund äußerer, nicht in unserem Verantwortungsbereich liegender Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt waren.
  5. Die Verjährung bei Unternehmen beträgt 12 Monate beginnend mit der Anlieferung der Produkte beim Unternehmer. Bei Verbrauchern gilt eine 12-monatige Gewährleistungsfrist, sofern es sich um gebrauchte Produkte handelt, bei Neuware beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre beginnend ab Anlieferung der Produkte beim Kunden.
    Dies gilt nur dann nicht, wenn das Gesetz längere Fristen vorschreibt beispielsweise bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, vorsätzliche oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung sowie arglistiger Verschweigung eines Mangels.

VI. Haftung

  1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und/oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
  2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht bei:
  • Aufwendungsersatzansprüchen nach § 439 Abs. 2 und Abs. 3 BGB
  • bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
  • in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
  • bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen dar. Die Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, sofern nicht eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegt
  • bei einer Haftung aus datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen
  • für Unternehmen bei Aufwendungsersatzansprüchen im Rahmen des Lieferantenregresses nach § 327u Abs. 1 BGB oder § 445a Abs. 1 BGB
  1. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeitervertreter oder Erfüllungsgehilfen.

VII. Gefahrübergang

  1. Für den Fall, dass der Kunde Verbraucher ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bei Lieferungen bei (Teil-) Lieferungen mit Übergabe auf den Kunden über.
  2. Für den Fall, dass der Kunde Unternehmer ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bei Lieferung mit Aussonderung der Ware und Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Lieferwerkes, auf den Kunden über.
  3. Bei werkvertraglichen Leistungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, sobald sich die Leistung in der Sachherrschaft des Kunden befindet, jedoch spätestens mit der jeweiligen Teil-Abnahme.
  4. Für den Fall, dass der Kunde Unternehmer ist, steht die Lieferverpflichtung unter den Vorbehalt unserer ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten.
  5. Für den Fall, dass der Kunde Verbraucher ist, kann TRI WATT vom Kaufvertrag mit dem Kunden zurücktreten, wenn TRI WATT die Ware seinerseits ordnungsgemäß beim Vorlieferanten bestellt hat, jedoch nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wurde. TRI WATT darf die fehlende Warenverfügbarkeit nicht zu vertreten haben.

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Photovoltaikanlage bzw. die einzelnen Module bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von TRI WATT.
  2. Der Kunde ist soweit verpflichtet, die Photovoltaikanlage pfleglich zu behandeln und eventuelle Schäden unverzüglich an TRI WATT zu melden.

IX. technische Hinweise

  1. Eine Verpflichtung von TRI WATT technische Hilfestellung oder Erteilung von technischen Hinweisen zu erteilen, besteht nicht. Ratschläge werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt, haben jedoch keinen bindenden Charakter.

X. Beziehung zum Netzbetreiber

  1. Dem Kunden obliegt die Beantragung etwaiger Einspeisezusagen für die PV‐Anlage beim örtlichen Netzbetreiber sowie die Anmeldung der PV‐ Anlage und des Speichersystems bei der Bundesnetzagentur. TRI WATT oder ein vom Anbieter beauftragter Dritter kann hier auf Wunsch des Kunden beratend und unterstützend tätig werden, z.B. bei der Erstellung des Antrags inklusive der technischen Spezifikationen, beim Ausfüllen des Inbetriebnahmeprotokolls und der Anmeldung für die Bundesnetzagentur oder für Rückfragen des Kunden vor und nach Einbau eines neuen Stromzählers. Dies bedeutet nicht, dass der Anbieter Einfluss darauf hat, dass die Einspeisung vom Netzbetreiber tatsächlich bewilligt wird. Die Frage, ob der Kunde einen Anspruch auf Zahlung einer Einspeisevergütung erhält und wenn ja, in welcher Höhe, ist ausschließlich von den Vorgaben des Erneuerbare‐Energien‐Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung abhängig. Der Anbieter hat hierauf keinerlei Einfluss.
  2. Für den Anschluss der PV‐Anlage an das öffentliche Stromversorgungsnetz können weitere Kosten entstehen, die dem Kunden dann gegebenenfalls vom örtlichen Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden. Sollte ein Neu‐/Ausbau des Leitungsnetzes erforderlich sein, wird der örtliche Netzbetreiber dem Kunden ein gebührenpflichtiges Angebot unterbreiten. Zur Planung des örtlichen Netzbetreibers werden vom Kunden erforderliche Angaben eingefordert.
  3. Entscheidet sich der Kunde im Rahmen des Einspeisemanagements gem. § 9 EEG, für die Fernsteuerung seiner PV‐Anlage gem. § 9 Abs. 1 Nummer 1, können weitere Kosten entstehen, die dem Kunden vom örtlichen Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden.
  4. Der Anschluss und der Betrieb einer Ladestation mit einer Leistung von größer als 4,6 kVA ist grundsätzlich beim örtlichen Verteilnetzbetreiber anzumelden und ggf. zu genehmigen. Hierfür gelten die jeweils gültigen technischen Anschlussbedingungen (TAB) des örtlichen Verteilnetzbetreibers. Evtl. hierfür entstehende Kosten trägt der Kunde.

XI. Datenschutz

  1. TRI WATT erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Abwicklung der Vertragsbeziehung. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder der Kunde hat ausdrücklich eingewilligt.
  2. Der Kunde hat das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen und diese bei Unrichtigkeit berichtigen oder löschen zu lassen.

XII. Schlussbestimmungen

  1. Der Anbieter darf sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.
  2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  4. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand zur Beilegung aller Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, Gerabronn, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Es ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‐Kaufrechts anzuwenden.

 

Gerabronn, 20.02.2026

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